Heckenhöhen - Rückschnitt
jetzt von Oktober bis Februar wieder möglich
Liebe Kleingärtnerinnen und Kleingärtner,
aus gegebener Veranlassung (Beanstandungen des Grundstückseigentümers /
Bezirksamt Neukölln) möchten wir nochmals ausdrücklich auf die Be-
stimmungen der von Ihnen unterschriebenen Pachtverträge hinweisen,
die grundsätzlich eine Heckenhöhe von maximal 1,25 Metern vorsehen.
Lediglich in bestimmten Ausnahmefällen (u. a. bei Außenzäunen an viel
befahrenen Straßen oder zu Park- und Stellplätzen) kann die Heckenhöhe nach
schriftlicher Genehmigung des Eigentümers auch höher sein.
Diese Regelung betrifft auch Hecken sowie Sichtschutzelemente aller Art
innerhalb der jeweiligen Parzellen.
Wir bitten Sie alle, hiermit ausdrücklich um die Einhaltung Ihrer Pacht-
verträge und gehen davon aus, dass die betreffenden Hecken die noch
immer deutlich über den genehmigten Höhen liegen, nunmehr nach und
nach auf die erlaubte Höhe zurück geschnitten werden.
Diese Regelung dient unter anderem auch dazu, den Besuchern unserer
Kleingartenanlagen die Möglichkeit zu bieten, sich an den Pflanzen in
den Gärten zu erfreuen. Das Öffnen für Blicke der Besucher dient dann
im weitesten Sinne auch dem Erhalt unserer Gärten.
Mit freundlichen „grünen“ Grüßen
Bezirksverband Berlin-Süden
der Kleingärtner e.V.