Rechte und Pflichten im Kleingarten: die „Kleingärtnerische Nutzung“
Hauptzweck eines Kleingartens ist der Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf. Die kleingärtnerische Nutzung muss gegeben und bereits im Vorbeilaufen von außen für alle Besucher*innen der Anlage ersichtlich sein.
Dazu gehören:
- Mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau von:
- Einjähriges Gemüse (Tomaten, Gurken, Paprika etc.)
- Feldfrüchte (Kartoffeln, Bohnen, Mais etc.)
- Beerensträucher (pro Beerenstrauch Anrechnung von 2m2 Fläche)
- Obstgehölze (pro Viertelstamm Anrechnung von 10m2, Spindelbäume Anrechnung von 5 m2 Fläche)
- Mindestens 10% der Parzellenfläche in Beetform, auch Hochbeete sind möglich, davon mindestens die Hälfe mit Gemüse, der Rest mit einjährigen Sommerblumen bepflanzt.
- Höchstens ein Drittel der Fläche für bauliche Anlagen
- Laube (max. 24 m2 bei Neubaumaßnahmen)
- Wege, Terrasse, Pergolen etc. (dürfen maximal 6% der Gartenfläche einnehmen)
- Kleingewächshaus (max. 7 m2) – zählt aber als Sonderfläche auch zur kleingärtnerischen Nutzung
- Kompostanlagen (max. 3 m2) – zählt aber als Sonderfläche auch zur kleingärtnerischen Nutzung
- 1 Kinderspielgerät, 1 Pool (max. 3,00 m Durchmesser, max. Höhe 0,90 m)
Zulässige Größen der Bauten sind im Unterpachtvertrag § 5 ersichtlich oder können beim Verband nachgefragt werden. Jede bauliche Veränderung muss genehmigt werden.
- Höchstens ein Drittel der Fläche für Zierpflanzen und Gräser
- Ziergehölze (Laubgehölze, Klettergehölze, Rosen etc.)
- Stauden und Rasen
- Nutzpflanzen für die Tierwelt (Schmetterlingsblüher, Bienenweiden etc.)
- Wald- und Nadelbäume sind nicht gestattet.
Der Kleingarten muss regelmäßig gepflegt werden und darf nicht verwildern. Dazu gehört auch das Ernten von Obst und Gemüse, Rasenmähen, Heckenschneiden und die Pflege der Beete, Ziergehölze und Stauden. Erholung und andere Freizeitaktivitäten sollen natürlich nicht zu kurz kommen, dürfen aber nicht alleiniger Zweck des Kleingartens sein.
Nur so kann die geringe Pacht durch das Bundeskleingartengesetz garantiert werden. Flächen, die nur als Grill- oder Spielplatz genutzt werden, können anderswo gepachtet werden sind aber um ein Vielfaches teurer.
Durch das ständige Interesse von Investoren an Bauland sind die Flächen der Berliner Kleingartenanlagen grundsätzlich bedroht. Der Erhalt kann nur gewährleistet werden, wenn sich die Nutzer*innen an die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen halten.
- Keine Angst vor dem Gemüsebeet! Essen aus dem eigenen Garten schmeckt am besten, versprochen.